Die in der Länderliste angegebenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten wurden auf Grund aktueller Erfahrungen oder aus Informationen von Landesvertretungen verschiedener Mitgliederfirmen zusammengetragen. Die Angaben erfolgen in der Regel in Landeswährung.
Bei Offertabgaben sind allfällige Hotelmehrkosten zu berücksichtigen (s. aktuelle Länderliste).
2. Sonderfälle
Decken die angegebenen Déplacementkosten bei vernünftiger Lebensweise die effektiven Kosten nicht, ist gemäss detaillierten Belegen abzurechnen.
3. Berechnung der Déplacementkosten
- Unterkunftskosten entsprechen den durchschnittlichen Kosten für Uebernachtung inklusive Frühstück
- Verpflegungskosten entsprechen den Kosten für 2 Mahlzeiten zu je 50%, inkl. Nebenspesen
- Bei freier Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel 30% der Verpflegungskosten als Nebenspesen berechnet.
4. Nationale Steuerkonferenz
Die Länderliste der KFM wird jährlich durch die nationale Steuerkonferenz überprüft und genehmigt. Abweichnungen von > 10% müssen bei der zuständigen, kantonalen Steuerbehörde genehmigt werden. Das Genehmigungsschreiben ist unter den Jahresspezifischen Dokumenten abgelegt.



